Ferienjob Steuern zahlen – Was Auszubildende beachten sollten

Ferienjob Steuern zahlen – das ist für viele Auszubildende ein Thema. Manch einer möchte kurz vor dem Ausbildungsbeginn noch die Urlaubskasse aufbessern. Andere wollen in einer Übergangsphase nach dem Abschluss der ersten Ausbildung noch ein paar Euro dazuverdienen. So oder so: In der Regel werden bei solchen Ferienjobs Steuern einbehalten und vielfach auch Sozialversicherungsbeiträge. 

Ferienjob Steuern zahlen
Ferienjob Steuern zahlen- woraus Auszubildende achten sollten, wenn sie zum Beispiel vor dem Ausbildungsbeginn noch Geld hinzuverdienen wollen. Bild: Robert Knetschke – fotolia.com

Ferienjob Steuern zahlen – Was für Azubis wichtig ist

Vor der Ausbildung, nach der Ausbildung – endlich Zeit, zu dem oftmals eher schmalen Ausbildungsgeld noch einige Euro zusätzlich zu verdienen. Vor allem während der Ferienzeiten suchen zahlreiche Unternehmen junge Aushilfskräfte. Wenn diese sogar Ausbildungserfahrung vorweisen können, dann stehen die Chancen noch besser, einen gut bezahlten “Ferienjob” zu bekommen.

Warum muss man in aller Regel auch im Ferienjob Steuern zahlen? Das Einkommensteuergesetz (EStG) schreibt das vor. Dort steht (§1 EStG):

“Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.”

Keine Sorge: Wer vom hart erarbeiteten zusätzlichen Geld Steuern zahlen musste, der erhält das Steuergeld in vielen Fällen zurück. Eine wichtige Voraussetzung: Das gesamte Jahreseinkommen darf den Grundfreibetrag nicht übersteigen. Im Jahr 2018 liegt der Grundfreibetrag bei 9.000 Euro. Haben Sie weniger verdient, erhalten Sie in aller Regel auch das im Ferienjob einbehaltene Steuergeld zurück.

Zum Thema Ferienjob Steuern zahlen schrieb die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck in ihren Steuernews:

“Wer nicht mehr als rund 10.000 Euro im Jahr durch seine Jobs verdient, der bekommt im darauffolgenden Jahr alles zurück erstattet”

Gerechnet wird so: Der Grundfreibetrag liegt bei 9.000 Euro. Hinzugerechnet wird noch die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro sowie der Sonderausgaben Pauschbetrag von 36 Euro. Genau genommen darf man also in 2018 bis zu 10.036 Euro als Ferienjobber verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen.

Ich musste im Ferienjob Steuern zahlen und sogar Sozialversicherungsbeiträge

Lag der Ferienjob vor dem Ausbildungsbeginn, dann müssen auch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Was sind Sozialversicherungsbeiträge? Dazu zählen die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.

Übrigens kann man die Sozialversicherungsbeiträge über die Vorsorgepauschale steuerlich absetzen.

Ganz wichtig ist hierbei: Wenn Steuern einbehalten worden sind, dann sollten Auszubildende auch eine Steuererklärung im kommenden Jahr beim zuständigen Finanzamt einreichen. Deshalb nicht vergessen: Ohne Steuererklärung gibt es auch keine Steuererstattung. Auszubildende, die unsicher sind, können zum Beispiel einen Lohnsteuerhilfeverein kontaktieren, wie etwa unseren Kooperationspartner Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V.. Dies könnte auch dann interessant sein, wenn man als Auszubildender ein Einkommen hatte, das den Grundfreibetrag übersteigt. Grundsätzlich kann man als Azubi nämlich Kosten, die bei der Ausbildung entstanden sind, als Sonderausgaben absetzen. Allerdings muss man alle Ausbildungskosten belegen. Die Höchstgrenze liegt bei 6.000 Euro pro Jahr.

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist womöglich auch bei der weiteren Karrieplanung hilfreich. Wer nach abgeschlossener Ausbild etwa eine zweite Ausbildung plant, zum Beispiel ein Studium, der sollte sich auch über die steuerlichen Möglichkeiten informieren. Denn der Fiskus fördert die zweite Ausbildung an einigen wichtigen Stellen steuerlich.

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