Kaufmann im E-Commerce – Start voraussichtlich 1. 8. 2018

Kaufmann im E-Commerce, Kauffrau im E-Commerce – Der neue Ausbildungsberuf soll voraussichtlich zum 1. August 2018 starten. Wie die IHK jetzt mitteilte, wird die Ausbildung 36 Monate dauern. Demnach umfasst die schulische Ausbildung 12 Lernfelder. Die inhaltliche Ausarbeitung ist nach Angaben der IHK im wesentlichen abgeschlossen. Damit ist die Digitalisierung im Handel auch in der Berufsausbildung so gut wie angekommen. Es wird damit gerechnet, dass die Ausbildungsordnung Anfang des kommenden Jahres geändert wird.

Kaufmann im E-Commerce
Kaufmann im E-Commerce – Start des neuen Ausbildungsberufes ist voraussichtlich 1. 8. 2018. Bild: Montri – fotolia.com

Kaufmann im E-Commerce – Was beinhaltet die neue Ausbildung?

Noch sind nicht alle Details geklärt. Aber dies zeichnet sich bereits ab. Die Auszubildenden beschäftigen sich unter anderem mit

  • dem Nutzerverhalten,
  • den rechtlichen Bedingungen,
  • der kreativen Seite, indem sie Produkte ansprechend präsentieren.

Die IHK Nord Westfalen in Münster schreibt zu dem neuen Ausbildungsberuf Kaufmann im E-Commerce:

Der Beruf Kaufmann/-frau im E-Commerce befindet sich derzeit in der Erlassphase – hierdurch kann es noch zu geringfügigen Änderungen in der Ausbildungsordnung kommen. Mit der Veröffentlichung der Verordnung ist ab Januar 2018 und mit dem Inkrafttreten zum 1. August 2018 zu rechnen.

Details zu dem geplanten Ausbildungsberuf kann man in einem PDF der IHK nachlesen: Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce. Weitere Informationen bietet auch der Handelsverband Deutschland (HDE): “Fragen und Antworten zum neuen Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce” sowie unter “Fragen und Antworten zum neuen Ausbildungsberuf”.

Kaufmann im E-Commerce – Wer kann ausbilden?

Vorgesehen ist der Ausbildungsgang laut IHK unter anderem in diesen Branchen:
  • Groß-, Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen,
  • aber auch in der Tourismuswirtschaft,
  • bei Banken oder Versicherungen,
  • sowie bei Logistikdienstleistern.

Die Auszubildenden durchlaufen eine sogenannte “gestreckte Abschlussprüfung”. Diese besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil findet nach der Hälfte der Ausbildung statt und ersetzt die sogenannte “Zwischenprüfung”. Der zweite Teil folgt am Ende der Ausbildung. Beide Prüfungsteile bilden als Abschlussprüfung eine Einheit.

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